Dienstag, 23. Dezember 2014

Für eine würdige Bestattung nach Fehlgeburten

Marlies Kohnle-Gros (CDU) berichtet von einer Änderung des Bestattungsgesetzes

Nach intensiver Beratung über eine Änderung des Bestattungsgesetzes haben sich die Fraktionen des Landtags Rheinland-Pfalz auf einen Änderungsantrag geeinigt, der heute im Plenum beschlossen wurde.
Ziel ist es, dass Leibesfrüchte aus Fehlgeburten oder Schwangerschaftsabbrüchen mit einem Gewicht unter 500 Gramm unter würdigen Bedingungen bestattet werden sollen. Zudem soll der Bestattungsort dokumentiert werden. Diese Vorgehensweise ist zwar schon gängige Praxis, wird aber nun auch rechtlich verbindlich geregelt. Auch wenn Eltern keinen Bestattungswunsch äußern, soll ein pietätvoller, menschenwürdiger Umgang mit Fehlgeburten und aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchten gewährleistet werden. Die Neuregelung soll die medizinische Einrichtung oder den Arzt verpflichten, Fehlgeburten unter würdigen Bedingungen zu bestatten und den Bestattungsort zu dokumentieren. Rheinland-pfälzische Krankenhäuser orientieren sich bereits an entsprechenden Richtlinien oder Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die geplante Gesetzesänderung schafft nun eine rechtlich verbindliche Basis für diese Richtlinien. Die neuen Regelungen sollen auch für aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Leibesfrüchte gelten.

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